Bis 4.180 € Förderung durch die Pflegekasse

Bis zu 4.180 € durch die Pflegekasse

Auch den Pflegekassen liegt viel daran, dass Sie in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben und sich wohlfühlen. Bei vorhandenem Pflegegrad bezuschussen sie Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Umfeld.

Wie funktioniert die Förderung?

Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme. Ein Bad-Umbau zählt zu genau diesen Maßnahmen – weil er es Ihnen ermöglicht, eigenständig in Ihrer Wohnung zu leben statt in eine Pflegeeinrichtung zu wechseln.

Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Die Vorschrift regelt die finanziellen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes – also für Umbauten, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt; aktuell liegt der Höchstbetrag bei 4.180 €. Wir beschreiben hier nur, was die Norm regelt – welche Leistung Ihnen konkret zusteht, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.

4.180 €

Zuschuss pro Maßnahme

Pro Person und wohnumfeldverbessernder Maßnahme. In einem gemeinsamen Haushalt mit mehreren pflegebedürftigen Personen können sich die Beträge erhöhen.

In den meisten Fällen: Umbau für 0,00 €

Durch unsere speziellen Pflegetarife bleibt Ihr Budget oftmals komplett unbelastet. Die Stahl-Emaille-Duschtasse, das Rückwandsystem, der Haltegriff und der Spritzschutz aus Sicherheitsglas sind in der zuzahlungsfreien Variante bereits enthalten.

Wann es doch etwas kostet

Der Bestfall ist nicht der einzige Fall – und wir sagen lieber vorher, wann ein Eigenanteil übrig bleibt, als hinterher. Typische Konstellationen:

Mehrkosten entstehen also nicht zufällig, sondern durch Entscheidungen, die Sie kennen, bevor Sie sie treffen. Was Sie wählen und was das kostet, steht vor dem Umbau schwarz auf weiß im Angebot.

Was den Preis bestimmt

Warum hier keine Preisliste steht

Weil eine Zahl, die vor Ort nicht hält, niemandem hilft. Erst das kostenfreie Aufmaß zeigt, wie Ihr Bad geschnitten ist, wo die Anschlüsse liegen und welche Variante passt. Danach bekommen Sie einen konkreten Preis – schriftlich, nachvollziehbar aufgeschlüsselt und ohne Kaufzwang. Aufmaß, 3D-Planung und Angebot sind kostenlos.

Wir kümmern uns um den Antrag

Egal ob Zuschüsse von Region, Gemeinde, Kommunen oder Anträge bei der Pflegekasse: Wir stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite und helfen Ihnen möglichst schnell zu einem Ergebnis zu kommen.

  1. Kostenfreier Vor-Ort-Termin und Aufmaß
  2. 3D-Planung Ihrer neuen Dusche
  3. Wir formulieren mit Ihnen den Förderantrag
  4. Pflegekasse genehmigt den Zuschuss
  5. Umbau in einem Tag

Alles kompakt als PDF

Unsere Info-Broschüre zum Durchblättern, Ausdrucken und an Angehörige weitergeben. 7 Seiten · 820 KB

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Voraussetzungen kurz erklärt

Bad-Umbau zur Miete

Der Zuschuss der Pflegekasse hängt am Pflegegrad und an der Wohnung, in der die pflegebedürftige Person lebt – nicht am Eigentum. Auch Mieterinnen und Mieter können ihn beantragen. Die erste Hürde ist deshalb keine finanzielle, sondern eine organisatorische: Der Umbau von der Wanne zur Dusche ist eine bauliche Veränderung und braucht die Zustimmung der Vermieterseite.

So kommen Sie da durch:

  1. Früh fragen, schriftlich fragen. Eine kurze schriftliche Anfrage an Vermieterin, Vermieter oder Hausverwaltung, was genau geplant ist – das ist die Grundlage für alles Weitere.
  2. Konkret werden. Zur Anfrage gehört eine Beschreibung der Maßnahme und idealerweise die 3D-Planung. Beides bekommen Sie von uns, bevor irgendetwas beauftragt wird.
  3. Fachbetrieb benennen. Vermieterinnen und Vermieter fragen fast immer, wer den Umbau ausführt und wie abgedichtet wird. Diese Angaben liefern wir mit – das räumt die meisten Bedenken aus.
  4. Parallel den Förderantrag stellen. Zustimmung und Antrag bei der Pflegekasse laufen nebeneinander. Wichtig bleibt: Der Umbau beginnt erst, wenn beides vorliegt.

Das Mietrecht kennt für barrierereduzierende Umbauten eine eigene Regelung, § 554 BGB. Sie beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Mieterinnen und Mieter die Zustimmung zu solchen Maßnahmen verlangen können und wann die Vermieterseite ablehnen darf. Ob das in Ihrem Fall greift, ist eine Frage des Einzelfalls – wir sind keine Rechtsberatung, liefern Ihnen aber alle Unterlagen, die die Vermieterseite für ihre Entscheidung braucht. Auch für Hausverwaltungen, Pflegedienste und Sozialarbeiter sind wir direkt ansprechbar.

Häufige Fragen zur Förderung

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Bad-Umbau?

Bei anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme. In Haushalten mit mehreren pflegebedürftigen Personen können sich die Beträge erhöhen.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich den Zuschuss?

Alle anerkannten Pflegegrade von 1 bis 5 sind förderberechtigt. Wichtig ist, dass der Pflegegrad vor dem Umbau anerkannt ist.

Muss ich den Förderantrag vor dem Umbau stellen?

Ja. Die Förderung muss vor Beginn der Umbaumaßnahme bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt sein. Wir unterstützen Sie beim Antrag und der Formulierung.

Ist der Bad-Umbau mit Pflegegrad wirklich zuzahlungsfrei?

In vielen Fällen ja. Mit unseren speziellen Pflegetarifen bleibt der Förderbetrag von bis zu 4.180 € oftmals komplett im Rahmen. Variante 1 (Stahl-Emaille-Duschtasse, Rückwandsystem, Haltegriff, Spritzschutz) ist darauf ausgelegt.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Maßnahmen, die die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen im eigenen Zuhause erhöhen. Der Umbau von der Badewanne zur ebenerdigen Dusche zählt zu den klassischen Beispielen.

Wie der Umbau selbst abläuft

Wenn Sie wissen möchten, was am Umbautag konkret passiert, welche Voraussetzungen Ihr Bad mitbringen muss und was sich danach im Alltag ändert: Das steht ausführlich auf der Seite Wanne raus, Dusche rein.

Zum Vertiefen: unser Ratgeber-Portal

Wenn Sie es genauer wissen möchten, finden Sie auf unserem Fachportal barrierefreies-bad.de ausführliche, quellenbasierte Ratgeber: Kosten und Zuschuss der Pflegekasse im Detail (mit dem Gesetzestext des § 40 SGB XI) sowie Badumbau von der Steuer absetzen – für den Eigenanteil, der nach dem Zuschuss übrig bleibt.

Noch kein Pflegegrad?

Auch hier helfen wir – mit einer Erstberatung, was bei Ihnen möglich ist und wie ein Pflegegrad-Antrag funktioniert. Rufen Sie uns einfach an oder fordern Sie eine kostenlose Beratung an.

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